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WP Recht kompakt: Preise und Versand

Geschrieben von Martin Rätze | Jan 4, 2017 11:00:00 PM

Als Online-Shopbetreiber sind Sie ständig mit einer Vielzahl schwer überschaubarer rechtlicher Anforderungen konfrontiert. Verstöße gegen gesetzliche Bestimmungen können negative Konsequenzen wie ein Bußgeld nach sich ziehen. Dabei ist es so einfach, das zu vermeiden.

Noch viel größer ist allerdings die Gefahr, für derartige Fehler durch Mitbewerber, Verbände, Verbraucher- oder Wettbewerbszentralen abgemahnt zu werden. Durch die gewissenhafte Abarbeitung der hier genannten Punkte können Sie aber unnötige Fehler vermeiden und die Rechtssicherheit Ihres Shops deutlich verbessern.

Lesen Sie die wichtigsten Checkpunkte zu Preisen & Versand hier in unserem Whitepaper:

  • Bei Preisangaben muss ein Hinweis jeweils in unmittelbarer Nähe des Preises erfolgen, dass die MwSt. enthalten ist und ob Versandkosten anfallen. Fallen Versandkosten an, ist deren Höhe anzugeben, soweit diese vernünftigerweise im Voraus berechnet werden können. Wird der Hinweis: „Preis inkl. MwSt. zzgl. Versandkosten <direkter Link auf Versandkostenaufstellung>" nicht gegeben, bevor der Bestellvorgang eingeleitet wird (spätestens auf Seiten mit Warenkorb-Button), kann dies abgemahnt werden.
  • Der Link auf die Versandkosten muss bspw. durch Unterstreichen ohne weiteres als solcher erkennbar und eindeutig bezeichnet sein (sog. „sprechender Link“).
  • Soweit Sie Waren nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche anbieten, müssen ggf. auch der Preis je Mengeneinheit (Grundpreis, z. B. Preis pro Liter) neben dem Gesamtpreis angegeben werden, und zwar nicht nur auf der Produktdetailseite, sondern an jeder Stelle, an welcher der Gesamtpreis angegeben wird, damit der Grundpreis und der Gesamtpreis immer auf einen Blick wahrgenommen werden können.
  • Soweit Sie mit "durchgestrichenen Preisen" werben, muss klar sein, welche Bedeutung der durchgestrichene Preis hat (z. B. ehemaliger Preis, Preis beim Mitbewerber, UVP etc.).
  • Wenn Sie Ware in Länder liefern wollen, müssen Sie für alle Länder, die im Bestellprozess auswählbar sind, ebenfalls Versandkosten angeben.
  • Bei Zahlung per Nachnahme erhebt der Zusteller vor Ort zusätzlich zum Rechnungsbetrag das sog. "Übermittlungsentgelt" von 2,– EUR. Über diese Zusatzkosten muss der Kunde informiert werden, sowohl auf einer Infoseite vor Einleitung des Bestellprozesses als auch auf der Bestellseite.
  • Werbung mit dem UVP-Preis. Eine weitere Möglichkeit, den eigenen Preis hervorzuheben, bietet die UVP. Hierbei ist darauf zu achten, dass die Unverbindlichkeit der Preisempfehlung nicht verschleiert werden darf. Im Rahmen der Preisgegenüberstellung ist die unverbindliche Preisempfehlung daher als solche zu bezeichnen, wobei die Abkürzung „UVP“ ebenfalls zulässig ist. Auch die Bezeichnungen „empfohlener Verkaufspreis” oder „empfohlener Verkaufspreis des Herstellers” ist möglich.

    Wird auf die UVP Bezug genommen, ist darauf zu achten, dass dieser auch aktuell ist. Ist die UVP zum Zeitpunkt der Werbung nicht mehr gültig, weil sie keinen Bestand mehr hat und der Werbende auf diesen Umstand nicht hinweist, ist dies irreführend. Die Werbung mit einer nicht mehr aktuellen Herstellerpreisempfehlung kann allerdings dann zulässig sein, wenn auf diesen Umstand hingewiesen wird (z.B. durch die Bezeichnung „ehemalige UVP“), da dies ebenfalls eine Orientierungshilfe für den Verbraucher darstellt. Etwas anderes kann allerdings dann gelten, wenn die Preisempfehlung so lang zurückliegt, dass sie für den Verbraucher keine Rückschlüsse mehr erlaubt.

  • Eine Nennung der Versandkosten in den AGB ist nicht notwendig. Es genügt, dort darauf hinzuweisen, ob Versandkosten anfallen und gegebenenfalls auf die Informationen bei den Angeboten bzw. die Versandkostenaufstellung hinzuweisen. 

  • Versandkosten sind grundsätzlich bereits bei den Angeboten in konkreter Höhe zu nennen. Zulässig ist ein dem Preis unmittelbar zugeordneter Hinweis, z.B. „zzgl. Versandkosten“ mit einer Verlinkung zu einer ausführlichen Versandkostenaufstellung. Auch im Warenkorb müssen die Versandkosten grundsätzlich in konkreter Höhe genannt werden. Auf der Bestellseite gehören die Versandkosten zu den sogenannten hervorzuhebenden Pflichtinformationen im Rahmen der Bestellübersicht. Auch für den Versand in das EU-Ausland müssen grundsätzlich Versandkosten in konkreter Höhe genannt werden.