Ein eigener Online-Shop ist einfach. Gewerbeschein holen, die passende URL und ein Shopsystem buchen und los geht’s: einkaufen, verkaufen und den Gewinn einstreichen. Oder?
Jeder, der sich schon einmal etwas intensiver mit dem Gedanken getragen hat, einen Online-Shop zu eröffnen, weiß, wie verlockend dieser Gedanke ist – und dass es doch nicht ganz so einfach ist.
Denn bevor ein Shop online gehen kann, gibt es einiges zu beachten, zu beantragen und zu berechnen.
Der erste Schritt zum eigenen Online-Shop ist die Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt.
Das ist tatsächlich ganz einfach und geht vielerorts sogar online.
Für einen Online-Shop empfiehlt sich in der Regel das Kleingewerbe.
Ein Kleingewerbe kann in den Rechtsformen der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR ) und des Einzelunternehmens gegründet werden.
Diese beiden Rechtsformen werden nicht in das Handelsregister eingetragen. Alle Kapitalgesellschaften wie die OHG, die KG und die GmbH & Co. KG dagegen werden in das Handelsregister eingetragen.
Ist der Gewerbeschein beantragt, informiert das Gewerbeamt das Finanzamt, die Berufsgenossenschaft und die Industrie- und Handelskammer.
Kosten: Je nach Gewerbeamt 15 bis 65 Euro.
Das Finanzamt meldet sich darauf bei Ihnen mit einem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung.
Als Gewerbetreibender sind Sie grundsätzlich umsatzsteuer-, einkommenssteuer- und gewerbesteuerpflichtig.
Wegen der Umsatzsteuerpflicht müssen Sie, zumindest wenn Sie Waren oder Leistungen ins Ausland verkaufen, eine Umsatzsteuer-Ident-Nummer (UID) beim Bundesamt für Steuern beantragen.
Auch die zuständige Industrie- und Handelskammer schickt Ihnen einen Erfassungsbogen.
Der Kammerbeitrag beläuft sich auf mindestens 32 Euro pro Jahr und steigt abhängig von Ihrem Gewinn.
Falls Sie in den vergangenen fünf Jahren nicht selbständig tätig waren, können Sie sich als Kleingewerbetreibender ohne Eintrag ins Handelsregister für zwei Jahre vollständig und für weitere zwei Jahre teilweise vom IHK-Beitrag befreien lassen.
Voraussetzung ist, dass Ihr Gewerbeertrag bzw. Gewinn 25.000 Euro pro Jahr nicht übersteigt.
Je nach Online-Shop benötigen Sie noch weitere Unterlagen:
Verkaufen Sie auch Lebensmittel, brauchen Sie zum Beispiel ein Gesundheitszeugnis. Für den Verkauf gebrauchter Produkte benötigen Sie ein polizeiliches Führungszeugnis.
Wenn Sie vorhaben, Ware aus dem Ausland zu importieren, müssen Sie bei der Generalzolldirektion eine EORI-Nummer beantragen. Die Vergabe der EORI-Nummer ist kostenlos.
Bis hierhin ist alles noch relativ einfach und klar – es gibt Anforderungen, die erfüllt werden müssen. Doch nach der Pflicht kommt die Kür: jetzt müssen Entscheidungen getroffen werden, die Ihre zukünftige Rentabilität und Sicherheit betreffen.
Wer ein Unternehmen gründet, wird zwangsläufig auch die damit verbundenen finanziellen und steuerlichen Themen regeln müssen.
Die Themen reichen von Rechnungen schreiben, Buchhaltung, Steuererklärung und zu Beginn natürlich auch die eigene Finanzierung.
Ein Geschäftskonto wird in den meisten Fällen etwas teurer als ein Privatkonto sein.
Dafür haben Sie im Gegenzug einen deutlich besseren Service und laufen nicht Gefahr, dass Ihre Bank Ihr Konto wegen Missbrauch kündigt.
Je nachdem, welche Art von Geschäftskonto Sie benötigen, sind die wesentlichen Kostenblöcke bei einem Geschäftskonto die Kosten für die Buchungen, die Girokarte, die Kreditkarte und natürliche die Grundgebühren.
Weitere Entscheidungskriterien, die Sie möglicherweise treffen könnten, sind beispielsweise die Höhe der Dispozinsen.
Einige Gründer setzen auch auf nachhaltige Geldhäuser, die bewusst in ökologische oder soziale Projekte investieren statt in riskante Geldanlagen. Bei der Auswahl eines Kontos lohnt ein Vergleich definitiv.
Die Kosten für die Grundgebühren liegen beispielsweise zwischen 0,00 und 49,90 EUR.
Auch bei den Gebühren für die Buchungen sind teilweise große Unterschiede zu beobachten:
Hier können aktuell Preise zwischen 0,00 und 1,00 EUR ausgemacht werden, die sich z.B. mit der Grundgebühr koppeln.
Hohe Grundgebühren bedeuten mitunter, dass Sie eine Art Flatrate auf Ihre Buchungen haben. Das kann sich durchaus lohnen, wenn Sie viele Buchungen auf Ihrem Konto erwarten.
Der nächste Gedanke sollte einer vernünftigen Absicherung gelten.
Aufgrund sehr subjektiver Einstellungen zum Thema Versicherungen allgemein, kann auch für Online-Shop-Gründer keine generelle Empfehlung ausgesprochen werden.
Die Betriebshaftpflichtversicherung und die Geschäftsinhaltsversicherung sind jedoch für viele das Minimum an Versicherungen.
Je nach Art des Lagers, der verkauften Ware und auch des persönlichen Sicherheitsbedürfnisses machen eine Rechtschutzversicherung, eine Produkt- oder Umwelthaftpflicht, eine Einbruchdiebstahlversicherung oder eine Elektronikversicherung Sinn.
Folgende Fragen sollten Sie beantworten, um herauszufinden, welche Versicherungen für Sie wichtig sind:
Wie hoch ist der Warenwert des Lagers?
Welche mögliche Gefahren durch Einbrüche, Diebstähle etc. bestehen?
Gibt es erhöhte Gefahren durch Feuer und Naturkatastrophen (Blitz, Unwetter etc.)?
Werden Mitarbeiter beschäftigt?
Wie hoch ist das Risiko für Schadensersatzansprüche Dritter?
Sind hohe Investitionen für Maschinen getätigt worden?
Wie hoch ist das Risiko, dass Kunden durch die Nutzung der verkauften Produkte geschädigt werden?
Werden Produkte importiert?
Gibt es möglicherweise viele rechtliche Schwierigkeiten?
Mit einem guten Namen für Ihren Online-Shop stellen sie eine wichtige Weiche für den späteren Erfolg.
Der Name sollte kurz und prägnant sein und zur Zielgruppe passen. Diese Vorstellungen eines optimalen Namens scheitern jedoch in der Realität oft daran, dass alle kurzen und prägnanten Domains bereits vergeben sind.
Dann müssen sie kreativ werden und Ihre Wunschdomain erweitern oder ein Kunstwort bilden.
Als Beispiel: Sie verkaufen Turnschuhe.
Die Domain „Turnschuhe.de“ wäre ideal, ist aber bereits vergeben.
Ungünstig wäre nun, die Domain „Bernies-flotte-Turnschuhe.de“ zu wählen – da diese Domain zu lang und zu austauschbar ist.
Besser wäre zum Beispiel „Turnschuh-Scheune.de“, da hier ein Bild assoziiert wird, was den Namen leichter merkbar macht.
Die Bildung eines Kunstwortes ermöglicht wahrscheinlich die Nutzung einer kürzeren Domain – Sie müssen aber damit rechnen, dass Sie mehr Zeit und mehr Geld in Ihr Marketing stecken müssen, um das Kunstwort bekannt zu machen.
Die Domain „Tuschuh.de“ ist vielleicht noch frei – es ist jedoch nicht sofort erkennbar, was auf dieser Domain passiert.
Markenrecht, BGB und Wettbewerbsrecht: In jedem Fall sollten Sie den Domainnamen vor der Registrierung prüfen.
Eine Vorprüfung, ob das Markenrecht eines Dritten verletzt wird, lässt sich durch die Suche in Suchmaschinen sowie durch die Recherche amtlicher Datenbanken vornehmen, wie zum Beispiel in der Datenbank des Deutschen Patent- und Markenamtes.
Bünyamin von Spazecase:
„Ich war erst genervt davon, dass alles so kompliziert sein muss, weil ich denke, dass durch diesen Anmeldeaufwand einige gute Ideen in Deutschland vielleicht im Keim erstickt werden.
Mit meiner Erfahrung bis dato muss ich jedoch ein bisschen relativieren: Wenn man das Ganze von Anfang an strukturiert und ordentlich macht, dann ist der Aufwand weniger groß als erst befürchtet.
Wichtig ist die Erkenntnis, dass der Papierkram nie aufhört. Am besten, man blockt sich dafür einfach fest eine Stunde pro Woche. Bei mir sind es die Sonntag-Abende, damit ich befreit davon in die Woche starten kann.“